Im Bereich der Bauphysik bieten wir Ihnen eine kompetente Beratung in den Bereichen des Wärmeschutzes und des Schallschutzes an. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Erstellung des Energieausweises nach EnEV.
BAUPHYSIK
![](https://ch-ing.de/wp-content/uploads/2021/07/projekt-home-img-Baudynamik.jpg)
![](https://ch-ing.de/wp-content/uploads/2020/10/Ch-Ing-icons-web-Leistungsspektrum-bauphysik1.png)
Mindestschallschutz nach DIN 4109: 2018
Die Norm DIN 4109 behandelt die Mindestanforderungen an den Schallschutz. Zusätzliche Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz werden in Beiblatt 2 gegeben.
VDI Richtlinie 4100
Die VDI Richtlinie 4100 behandelt den Schallschutz in Wohn-
gebäuden gegen Außenlärm sowie innerhalb von Wohnungen. Es wird zwischen drei Klassen unterschieden, wobei die Schallschutzstufe I den Anforderungen der DIN4109 entspricht.
Gebäudeenergiegesetz
Das GEG wurde am 13.08.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 1. November 2020ß in Kraft getreten. Die Bemessungs-
grundlagen werden in der DIN V 18599 verankert. Die bis jetzt gültige Bemessungsrichtlinie der DIN 4108 kann auch nach Inkrafttreten des GEG noch bis Ende 2023 genutzt werden.